Präambel
Dieser Charter ("ACSC") wird zwischen President Voyage JetsSrl ("President Voyage Jets") und dem Charterer ("Charterer") geschlossen, der in dem ACSC-Dokument genannt wird, dem diese AGB beigefügt sind.
Sofern nicht anders angegeben, sind die nachstehend definierten Bedingungen als allgemeine Vertragsbedingungen zu verstehen, die für alle vom Charterer bei President Voyage Jets, einem in Italien eingetragenen Unternehmen mit Sitz in Mailand (MI), Via Marcona Nr. 15 - 20129, USt.-Nr. IT11944520961, presidentvoyage@cgn.legalmail.it, gebuchten Beförderungsleistungen gelten.
Der Charterer, der den Vertrag unterzeichnet und/oder sich für die Inanspruchnahme der von President Voyage Jets angebotenen Dienstleistungen entscheidet, akzeptiert ausdrücklich Folgendes
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integraler und wesentlicher Bestandteil der ACSC mit voller Bindungswirkung.
President Voyage charter und der Charterer übernimmt das Flugzeug zu den hierin enthaltenen Bedingungen
Die vorliegenden AGB gelten auch für alle über die Website von President Voyage gebuchten Beförderungen.
Jede Änderung dieser Bedingungen muss zwischen President Voyage Jets und dem Charterer vereinbart und von den Parteien schriftlich bestätigt und diesem Vertrag beigefügt werden.
Sollte eine der unten aufgeführten Bedingungen für nichtig erklärt werden oder im Widerspruch zu geltendem Recht stehen, so bleiben die anderen Bedingungen in jedem Fall gültig und wirksam. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie Ihren Flugdienst bei President Voyage Jets buchen.
Parteien
PVJets Srl: das Dienstleistungsunternehmen, das die besten Preise auf dem Markt direkt bei den Flugzeugbetreibern sucht, um charter sowie alle von den Endkunden gewünschten Zusatzleistungen zu erbringen.
Charterer: derjenige, der den charter anfordert und die damit verbundenen Dienstleistungen (auch auf www.pvjets.com) erwirbt, gemäß den unten angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Luftverkehrsbetreiber: das Unternehmen/die Fluggesellschaft, das/die im Besitz einer gültigen Betreiberlizenz, eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses und anderer gleichwertiger Dokumente ist und den Flug durchführt.
Definitionen
"Vertrag": bezieht sich auf den Vertrag, der schriftlich oder durch die Nutzung der Website www.pvjets.com von PVJets Srl abgeschlossen wurde, geregelt durch Art. 52 des Gesetzesdekrets Nr. 70/2003 und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie alle anderen Sonderbedingungen, die in der Verkaufsrechnung und/oder im Vertrag enthalten sind.
"Flugzeug": bezieht sich auf das Flugzeug (einschließlich Hubschrauber), das für jeden einzelnen Flug eingesetzt wird und bestimmte Eigenschaften aufweist, die zuvor zwischen PVJets Srl und dem Charterer vereinbart wurden.
"Verkaufspreis": bezeichnet den Gesamtbetrag, der in der Rechnung und in dem von PVJets Srl erstellten Kaufvertrag angegeben ist.
"Reiseplan": bezeichnet den Flug und/oder eine Reihe von Flügen (einschließlich eventueller Positionierungsflüge), die den Abflugort, den Zielort, die Zwischenlandungen und die jeweilige Flugzeit sowie die voraussichtliche Abflug- und Ankunftszeit enthalten. Die Reiseroute kann, auch wenn sie vorher zwischen PVJets Srl und dem Charterer vereinbart wurde, aus Sicherheitsgründen und technischen Erfordernissen, auch in erheblichem Umfang geändert werden, ohne dass dadurch die vertragliche Verpflichtung von PVJets Srl zum Erreichen des Endziels beeinträchtigt wird.
"Flugzeugmietvertrag": bezieht sich kumulativ und / oder alternativ auf den Vertrag zwischen PVJets Srl und / oder auf die Ausstellung der Rechnung an den Charterer, die den Verkauf eines charter bescheinigt, in der die vorliegenden Bedingungen als allgemein bezeichnet werden und in der eventuelle Sonderbedingungen angegeben sind. Der Vertrag wird in der Regel zwischen dem Charterer und PVJets Srl über IT- und/oder digitale Systeme abgeschlossen. Der telematische Vertrag, der "aus der Ferne" abgeschlossen wird, unterliegt den Bestimmungen des Art. 52 ff. des Verbraucherschutzgesetzes.
"Charterer": bezieht sich auf Personen, die sich für den Kauf von Dienstleistungen von PVJets Srl entscheiden, die über die Website www.pvjets.com, per Telefon, Computer oder jede andere von PVJets Srl zur Verfügung gestellte und genehmigte mobile Anwendung verfügbar sind.
"Passagier(e)": bezieht sich auf die Person(en), für die der Flug und/oder zusätzliche Dienstleistungen gebucht und bezahlt wurden und die die endgültige Dienstleistung in Anspruch nehmen werden.
"Angebotsanfrage": bezieht sich auf das Verfahren, mit dem der Kunde eine Angebotsanfrage mit Flugdaten stellt. Auf diese Anfrage hin vergleicht PVJets Srl die von den Anbietern übermittelten Preise, um den Bedürfnissen des Charterers gerecht zu werden, und erstellt einen Kostenvoranschlag, der auch Angaben zu zusätzlichen Leistungen und Sonderwünschen des Passagiers enthält. Der im Kostenvoranschlag angegebene Preis, der Flugzeugtyp und alle im Kostenvoranschlag enthaltenen Details, aber nicht beschränkt auf Besatzung, Treibstoff, Flughafengebühren, Slots und Genehmigungen, gelten als vorbehaltlich der Überprüfung der tatsächlichen Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Bestätigung durch den Charterer.
"Besondere Bedingungen": es wird auf jede Änderung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen verwiesen.
Reservierung von Dienstleistungen
PVJets Srl ist ein Anbieter von charter und agiert nur als Vermittler zwischen einem Flugzeugbetreiber ("Betreiber") und dem Charterer. PVJets Srl erbringt keine Lufttransportleistungen und übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Schäden, Tod, Verlust, Unfall oder Verspätung aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen von Betreibern oder Dritten oder Ereignissen höherer Gewalt im Zusammenhang mit dem ACSC. PVJets Srl ist keine Vertragspartei der ACSC und übernimmt keine Verpflichtungen in Bezug auf diese. Der Charterer erkennt hiermit gegenüber PVJets Srl an, dass er in einem solchen Fall nur den Betreiber in Regress nehmen kann.
Vereinbarung des Charterers
Der Charterer hat alle relevanten Gesetze und Vorschriften des Abflug-, Transport- oder Ankunftslandes sowie alle Anforderungen des Luftfrachtführers, einschließlich aller Gesetze und Vorschriften eines Landes, die für den Betrieb des Luftfahrzeugs durch den Luftfrachtführer gelten, einzuhalten und dafür zu sorgen, dass alle Passagiere und ihr Gepäck die Bedingungen aller für den/die Flug/Flüge erteilten Genehmigungen, Lizenzen und Befugnisse einhalten, und wird dafür sorgen, dass alle Passagiere diese Bedingungen einhalten.
Der Charterer ist verpflichtet, die vom Zielland geforderten Mindestangaben über die Passagiere zu machen, und es liegt in der Verantwortung des Charterers, sicherzustellen, dass diese Angaben korrekt sind und den im Zielland geforderten Mindestangaben über die Passagiere entsprechen.
Der Charterer trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass alle Passagiere und ihr Gepäck rechtzeitig am angegebenen Check-in-Punkt des Abflughafens eintreffen, um mit dem Flug befördert zu werden.
Der Charterer stellt sicher, dass alle Passagiere im Besitz aller erforderlichen Pässe, Ausweispapiere, Visa und sonstiger Dokumente sind, die von den Abflug-, Transit- und Ankunftsstaaten verlangt werden.
Der Charterer übernimmt die volle Verantwortung für die Reinigung oder Reparatur der Flugzeugkabine, wenn während der Durchführung dieser ACSC Schäden auftreten oder wenn die Kabine aus irgendeinem Grund am Ende der ACSC nicht in demselben Zustand verlassen wird, in dem sie zu Beginn der ACSC vorgefunden wurde, und zwar nur dann, wenn diese Schäden oder dieser Zustand vom Charterer verursacht wurden.
Der Charterer ist für alle Passagiere verantwortlich.
Verkauf des Fluges
PVJets Srl nach dem Kauf der Dienstleistung wird das Flugzeug dem Charterer durch den Betreiber zur Verfügung gestellt, der das Luftverkehrsbetreiberzeugnis besitzt; der Charterer verpflichtet sich, die Dienstleistung gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen zu nutzen (einschließlich aller besonderen Bedingungen, die dem Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs des Fluges bekannt sind und von ihm akzeptiert werden).
Die natürliche oder juristische Person, die die Buchung der Dienstleistung vorgenommen hat, kann dies auch im Namen von Dritten tun, die materiell davon profitieren werden, vorausgesetzt, dass sie die hier angegebenen Bedingungen akzeptiert; übernimmt die Verantwortung für die Verwaltung und Übermittlung aller Mitteilungen im Zusammenhang mit der Buchung selbst, einschließlich dieser Bedingungen, an den/die Begünstigten.
Der Käufer der Flugdienstleistung ist verpflichtet, PVJets Srl stets seine E-Mail-Adresse und Telefonnummer oder die des tatsächlichen Nutzers der Dienstleistung, falls abweichend, mitzuteilen, um PVJets Srl die Möglichkeit zu geben, ihn im Falle von Flugunterbrechungen, wie Verspätungen oder Annullierungen, direkt zu kontaktieren.
Charter und Zahlung
PVJets Srl stellt alle Informationen über die Zahlungssysteme für die Anmietung von Privatjets oder Zusatzleistungen im spezifischen Bereich der Website www.pvjets.com oder per E-Mail zur Verfügung.
Der Charterer zahlt den Charter an PVJets Srl zu dem Zeitpunkt, in der Währung, in den Beträgen und an die Adresse, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des ACSC-Dokuments und seiner eventuellen Anlagen angegeben sind.
Der Charter beinhaltet alle Kosten, die direkt mit der Durchführung des Flugplans, der Wartung und dem Betrieb des Flugzeugs verbunden sind: charter gemäß Reiseroute, Datum, Abflugzeit und Passagierzahl sowie Catering. Sofern in den ACSC nicht anders angegeben, schließt der Charter auch alle anwendbaren Luftverkehrssteuern und -gebühren ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kohlenstoffsteuern, italienische Aerotaxi-Steuer, britische Fluggaststeuer, portugiesische Kohlenstoffsteuer, französische Solidaritätssteuer, Sicherheitsgebühren und alle anderen Zivilluftfahrtgebühren oder lärmbezogenen Abgaben, die von den zuständigen Behörden erhoben werden.
Im Charter nicht enthalten sind: Änderungen der Reiseroute, des Datums, der Abflugzeit und/oder der Passagierzahl, Enteisungskosten (für Passagier- und Fährflüge), Roaming an Bord (Telefon oder Internet), zusätzliche/besondere Verpflegungswünsche, Bodentransport oder Kriegsversicherungszuschläge.
Sollten sich aus irgendeinem Grund die Kosten für Flugbenzin zwischen dem Basisdatum und dem Datum der Durchführung eines Fluges erhöhen, ist der Charterer verpflichtet, PVJets Srl auf Verlangen den entsprechenden Betrag zu zahlen.
Keine Beanstandung oder Ausnahme in Bezug auf die Beförderungsbedingungen berechtigt den Charterer, die Zahlung des vereinbarten Betrages für den/die bei PVJets Srl gebuchten Flug/e und/oder Dienstleistungen auszusetzen oder zu verzögern.
Der Charterer ist verpflichtet, alle Kostenpositionen in Bezug auf die für den Flugbetrieb anfallenden Ausgaben wie im Vertrag vorgesehen zu zahlen. Falls eine Enteisung der Tragflächen des Flugzeugs erforderlich ist, werden dem Charterer zusätzliche Kosten mit einer regulären Rechnung in Rechnung gestellt. PVJets Srl kann eine Vorautorisierung der Kreditkarte für solche zusätzlichen Kosten verlangen. Die Entscheidung über die Enteisung liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Flugzeugbetreibers und des Flugzeugkommandanten.
Wenn der Charterer die Reiseroute ändern oder andere wesentliche Änderungen vornehmen möchte (z.B. Abflugzeit, Passagierliste, Flughafen oder Fluganforderung), wird PVJets Srl versuchen, die Buchung zu ändern, vorbehaltlich der Zustimmung des Betreibers. Alle zusätzlichen Kosten werden dem Charterer in Rechnung gestellt, der sie gemäß den im Vertrag vereinbarten Bedingungen zu zahlen hat.
Sofern vor dem Flug nicht anders vereinbart, ist Wi-Fi nicht im Charter enthalten. Jegliche Nutzung von Wi-Fi oder anderen nicht genehmigten Diensten sowie alle anderen vom Charterer in Anspruch genommenen Dienste, die nicht von FPJ.C genehmigt wurden, werden dem Charterer in Rechnung gestellt.
Befugnisse des Flugkapitäns
Der Flugkapitän ist berechtigt, jederzeit alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, einschließlich der vollen Befugnis, Entscheidungen über die Zuladung (Passagiere, Gepäck, Fracht), die geplante Route, den Zeitplan und das endgültige Landeziel zu treffen. Weder PVJets Srl noch der Betreiber haften für Verluste, Schäden, Kosten oder Ansprüche jeglicher Art, die sich aus einer solchen Entscheidung ergeben. Wenn die geplante Route, der Zeitplan oder der Zielort aufgrund des widerspenstigen Verhaltens eines Passagiers geändert werden müssen, haftet der Charterer für den gesamten Flugpreis in voller Höhe sowie für alle zusätzlichen Kosten, die durch die Umleitung entstehen. Wenn der Kapitän aus Gründen der Sicherheit des Flugzeugs und der Passagiere an einem nicht in der ACSC genannten Ort gelandet ist und vernünftigerweise erwartet werden kann, dass der Kapitän den Flug nicht innerhalb kurzer Zeit nach dieser Landung fortsetzen kann, gilt die ACSC als abgeschlossen und der Preis als ordnungsgemäß verdient. Der Transport (auf dem Land-, See- oder Luftweg) zum endgültigen Bestimmungsort liegt in der alleinigen Verantwortung des Charterers. Der Charterer hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung und der Betreiber hat keine weiteren Verpflichtungen oder Haftungen in Bezug auf die ACSC.
Luftfahrzeug und Besatzung
Der Luftfahrzeugbetreiber ist dafür verantwortlich, dass das Luftfahrzeug für den planmäßigen Abflug des Fluges zur Verfügung steht, indem er in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften des Staates, in dem das Luftfahrzeug registriert ist, in angemessener Weise für Service, Ausrüstung, Kraftstoff und Lufttüchtigkeit sorgt. Das Luftfahrzeug wird vom Luftfahrzeugbetreiber auf der Grundlage der geltenden Gesetze und Vorschriften vor dem Start und der Landung verwaltet. Der Luftfahrzeugbetreiber verpflichtet sich, im Rahmen seiner allgemeinen betrieblichen Erfordernisse:
- das Luftfahrzeug und das Betriebspersonal, einschließlich der Kabinenbesatzung, zu der im Vertrag angegebenen Abflugzeit zur Verfügung zu stellen;
- Betriebspersonal zur Verfügung zu stellen, um die Fluggäste am Eingang des Abflugflughafens, am FBO oder am vereinbarten Ort in Empfang zu nehmen;
- Betriebspersonal zur Verfügung zu stellen, um den Kunden/Passagieren am Zielflughafen zu helfen.
President Voyage Jets verpflichtet sich:
- auf jede Anfrage des Kunden bezüglich der Art und Weise der Nutzung der erworbenen Dienstleistung zu reagieren;
- den Charterer/Nutzer unverzüglich über jede Verzögerung in der Flugplanung zu informieren, aus welchem Grund auch immer. Der Kommandant des Flugzeugs muss sich um alles kümmern, was mit der Vorbereitung des Flugzeugs zusammenhängt: ob der Flug durchgeführt werden kann und / oder ob der Flug fortgesetzt werden kann, wenn er einmal begonnen hat. Mit der Unterzeichnung des von PVJets Srl zugesandten Vertrages akzeptiert der Charterer endgültig und unwiderruflich jede Entscheidung des Flugkapitäns in Bezug auf den Betrieb des Flugzeugs, einschließlich jeder anderen Abweichung von der Reiseroute oder Änderung des Landeplatzes. In diesem Fall kann der Kunde keine Kosten oder Rückerstattung von PVJets Srl verlangen. Das gesamte Boden- und Flugpersonal, einschließlich der Kabinenbesatzung, ist nur befugt, Anweisungen des Flugzeugbetreibers und/oder des Kommandanten oder der zuständigen Behörden entgegenzunehmen. Auf allen Flügen ist das Rauchen gemäß der geltenden Rechtsordnung nicht gestattet. Wenn der Charterer im Inneren des Flugzeugs raucht (unabhängig von der Art: Zigaretten oder Zigarren und / oder elektronische Zigaretten), trägt der Charterer alle notwendigen Reinigungskosten, die von der Fluggesellschaft festgelegt werden, zusätzlich und zusätzlich zu den von der Fluggesellschaft vorgesehenen Strafen.
Flugzeiten, Verladung und Einschiffung
Der Charterer ist dafür verantwortlich, dass die Passagiere und ihr Gepäck rechtzeitig am angegebenen Abfertigungsort am Abflughafen eintreffen, um mit einem Flug befördert zu werden. Für den Fall, dass ein Passagier des Charterers nicht rechtzeitig eintrifft, um mit dem Flug befördert zu werden, ist PVJets Srl nicht verpflichtet, alternative Vorkehrungen für einen solchen Passagier zu treffen. Falls ein Passagier nicht rechtzeitig zum Einsteigen erscheint, sind die Fluggesellschaft und PVJets Srl weder für den/die Passagier(e) noch für den Charterer verantwortlich. Die Fluggesellschaft ist nicht verpflichtet, den Flug auf eine andere Weise als im vereinbarten Flugplan vorgesehen durchzuführen. Der Charterer ist für die zusätzlichen Kosten verantwortlich, indem er PVJets Srl den Betrag zahlt, der notwendig ist, um die Gebühren und Kosten zu decken, die der Fluggesellschaft für die Änderung der Flugroute oder des Flugplans entstehen. Wenn es nicht möglich ist, die Zeit und/oder den Zielort zu ändern, muss der Charterer trotzdem für den Flug bezahlen, ohne Anspruch auf Rückerstattung. Falls einem Passagier des Charterers die Einreise zu einem Zielflughafen verweigert wird, muss der Charterer den Fluglinienbetreiber, seine Angestellten, leitenden Angestellten und / oder Vertreter für entstandene Kosten oder Auslagen jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Steuern, Strafen oder andere Auslagen, die dem Fluglinienbetreiber oder PVJets Srl von der Einwanderungspolizei in Rechnung gestellt werden) entschädigen und schadlos halten, und darüber hinaus alle Kosten oder Auslagen, die für Transportvereinbarungen dieses Passagiers / dieser Passagiere bis zum Abflugland entstehen.
Reisedokumente
Der Charterer ist verpflichtet, alle erforderlichen Reisedokumente und Visa (auch für an Bord mitgeführte Haustiere) zu beschaffen und bereitzustellen und ist für die Einhaltung aller Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Forderungen und Reisebestimmungen der Länder verantwortlich, aus denen, in die oder durch die der Kunde fliegt. Alle Passagiere müssen PVJets Srl immer ein gültiges Ausweisdokument vorlegen (Personalausweis für Flüge nach Italien oder in die EU, wenn er für die Ausreise gültig ist, oder einen Reisepass für Flüge außerhalb der EU), zusammen mit allen Informationen und Hilfestellungen, die für die Vervollständigung der Dokumentation zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich sind. Es liegt in der Verantwortung des Charterers, alle Formulare, Selbstbestätigungen und QR-Codes auszufüllen, die von den Behörden oder Flughäfen verlangt werden, und diese Unterlagen PVJets Srl innerhalb von 24 Stunden vor dem Flug zukommen zu lassen. Das Fehlen eines oder mehrerer dieser erforderlichen Formulare oder Dokumente macht die Durchführung des Fluges unmöglich und wird als Stornierung durch den Charterer betrachtet, wobei eine Gebühr in Höhe von 100% des im Vertrag und in der Rechnung angegebenen Preises erhoben wird. PVJets Srl haftet nicht für die Folgen, die sich aus der Nichtbeschaffung dieser Dokumente oder der Nichteinhaltung dieser Anforderungen durch den Kunden ergeben. Die straf- und zivilrechtliche Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten oder Unwahrheiten in den zur Verfügung gestellten Informationen verbleibt beim Charterer und/oder den Passagieren, wobei PVJets Srl von jeglicher Haftung befreit ist, da es diese Unterlagen nur an den Betreiber oder andere zuständige Behörden weiterleitet.
Gefährliche Güter
Es ist nicht gestattet, Gegenstände als Gepäck oder anderweitig an Bord des Flugzeugs zu bringen, die nicht in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen oder IATA/ICAO-Vorschriften transportiert werden können, die nach Meinung von PVJets Srl gefährlich oder anstößig sind, die von einem Staat oder Land, über das der Flug durchgeführt werden soll, verboten sind, die nicht für den Lufttransport geeignet sind.
Verspätung und Annullierung
Ist der Charterer aus einem vom Charterer zu vertretenden Grund (verspätete Ankunft, fehlende Passagiere, Fracht, Dokumente, Visa) nicht bereit, den Flug gemäß der in der ACSC angegebenen Reiseroute anzutreten, schuldet der Charterer dem Veranstalter eine Standgebühr von 350 Euro pro Stunde für jede angefangene Stunde der Verspätung. Darüber hinaus wird die neue Abflugzeit (Startzeit) und/oder die neue Ankunftszeit am Zielort (Landezeit) von der Flugsicherung des betreffenden Flughafens neu zugewiesen, und der Veranstalter haftet nicht für Verspätungen oder Schäden, die durch eine solche mögliche Verspätung verursacht werden, die sich bis zum nächsten Tag oder bis zum nächsten Öffnungstag des Flughafens erstrecken kann. Die Stornogebühren sind in der ACSC aufgeführt und sind im Falle einer Stornierung des charter durch den Charterer nicht verhandelbar.
Wenn ein Flug durch den Charterer storniert wird, muss er PVJets Srl sofort alle fälligen und noch nicht bezahlten Beträge zahlen, falls diese noch nicht bezahlt sind. Der Charterer verpflichtet sich, PVJets Srl von jeglichen Verlusten, Schäden, Kosten, Ausgaben, Forderungen oder Haftungen zu entschädigen, die dem Betreiber durch die Stornierung entstehen und die er von PVJets Srl verlangt. Jeder Vertrag kann durch eine schriftliche Mitteilung von PVJets Srl gekündigt werden, wenn der Charterer die fälligen Beträge nicht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt. PVJets Srl behält sich im Einvernehmen mit dem Flugveranstalter das unanfechtbare Recht vor, den Flug zu stornieren und/oder die Durchführung zu verweigern, wenn: a) der Charterer offensichtlich unter der Wirkung von psychotropen und/oder alkoholischen Substanzen steht, die seine Fähigkeit zur Selbstkontrolle erheblich beeinträchtigen; b) der Charterer im Besitz von Waffen jeglicher Art angetroffen wird, die er sich weigert, der Besatzung anzuvertrauen, und/oder anderen Gegenständen, die nach alleinigem Ermessen des Flugveranstalters eine Gefahr für die Sicherheit der Besatzung darstellen können, wenn sie benutzt werden. c) der Charterer sich weigert, den Anweisungen der Besatzung für den Start zu folgen. d) in allen anderen Fällen, in denen der Betreiber und / oder das mit ihm verbundene Personal aufgrund konkreter und dokumentierbarer Elemente Grund zu der Annahme haben, dass der Kunde während des Fluges Schäden an Sachen und Personen verursachen kann.
Rückerstattung
Der Charterer verpflichtet sich, PVJets Srl im Falle eines zufälligen und/oder böswilligen Schadens am Flugzeug gegen Vorlage der Steuerrechnung zu entschädigen. In diesem Fall ermächtigt der Charterer PVJets Srl, den auf der Kreditkarte gesperrten Betrag einzubehalten, und zwar in Höhe des bereits vorautorisierten Betrages (€ 1.500,00); es versteht sich, dass PVJets Srl im Falle eines wesentlich höheren Schadens von nun an berechtigt ist, einen Betrag von nicht weniger als € 15.000,00 einzubehalten.
Leerlaufbedingungen
Diese Flüge werden ausschließlich zu den besonderen Bedingungen von Leerlauf-/Sonderverfügbarkeitsflügen angeboten. PVJets Srl kann daher keine Garantie für Leerflüge/Sonderverfügbarkeitsflüge geben oder einen Alternativflug gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen organisieren. Leerflüge / Flüge mit Sonderverfügbarkeit zeichnen sich dadurch aus, dass sie von PVJets Srl vorbehaltlich eines bereits bestätigten Masterflugs, zu einem reduzierten Preis und nur für ausgewählte Charterer sehr kurzfristig angeboten werden. Ein Leerflug-Angebot ist im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jede Flugbuchung, für die ein niedrigerer Preis gewährt wird, wenn der Charterer auf einem bereits leeren Sektor oder einer ähnlichen Strecke reist, für die die normale Neupositionierung des Flugzeugs reduziert ist. Sollten nach der Buchung eines Leerfluges Änderungen im Flugplan des Charter dazu führen, dass der Leerflug nicht mehr zur Verfügung steht, werden dem Charterer des Leerfluges alternative Arrangements mit ggf. geänderten Preisen angeboten. Der Charterer eines Leerfluges, der nicht mehr verfügbar ist, ist nicht verpflichtet, die alternativen Arrangements anzunehmen, und wenn solche alternativen Arrangements nicht innerhalb der mitgeteilten Gültigkeitsdauer für die Annahme angenommen werden, wird der Luftfrachtführer eine vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren und Entgelte, falls vorhanden, anbieten. Der/die angegebene(n) Preis(e) für Leerflug-Charter beinhaltet/umfassen keine Verpflegungsleistungen (außer Bar-/Kabinensnacks) oder andere Leistungen wie Enteisung oder WIFI-Kosten, die nach dem Flug zu den Kosten in Rechnung gestellt werden.
Höhere Gewalt
PVJets Srl ist nicht für seine Verpflichtungen verantwortlich, wenn die Erfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt verhindert oder verzögert wird. Zu den Ereignissen höherer Gewalt gehören unter anderem: meteorologische Bedingungen, wie z.B. Sichtminima; Verspätungen aufgrund der Flugsicherung; Flughafenschließungen; technische Ausfälle; Krieg, gesetzliche Beschränkungen, usw.
Versicherung
Das für diesen Flug zugewiesene Luftfahrzeug wird von einem dritten Luftfahrtunternehmen betrieben, das über ein gültiges Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften verfügt. Der Betreiber ist allein verantwortlich für die Durchführung des Fluges, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die Aufrechterhaltung eines angemessenen Versicherungsschutzes, einschließlich der Haftung für Fluggäste, Dritte, Fracht, Gepäck und Kaskoversicherung, in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 und den geltenden lokalen Gesetzen.
PVJets Srl ist als Air charter Broker kein Luftfahrtunternehmen und bietet, verwaltet oder garantiert keinen Versicherungsschutz. Daher kann PVJets Srl weder für Mängel, Auslassungen oder Ungültigkeit des vom Betreiber gewährten Versicherungsschutzes noch für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus Unfällen, Annullierungen oder Störungen im Zusammenhang mit der Versicherungspolice oder der Betriebsführung des Fluges ergeben.
Auf schriftliche Anfrage des Charterers kann PVJets Srl - sofern vorhanden - eine Kopie des vom Betreiber für den jeweiligen Flug ausgestellten Versicherungsscheins (COI) zur Verfügung stellen, ohne die Verantwortung für dessen Gültigkeit, Umfang oder Anwendbarkeit zu übernehmen.
Finanzieller Schutz: Sobald der Charterer den ACSC-Preis an PVJets Srl bezahlt hat, wird das Geld auf dem Bankkonto von PVJets Srl bis 72 Stunden vor dem Flug aufbewahrt. PVJets Srl garantiert die volle Rückerstattung der Gelder des Charterers während dieses Zeitraums, falls PVJets Srl seine Tätigkeit einstellt oder Konkurs anmeldet. 72 Stunden vor dem Abflug überweist PVJets Srl die Gelder an den Veranstalter und es kann keine Garantie für den finanziellen Schutz gegeben werden, falls der Veranstalter seine Tätigkeit einstellt oder vor dem Abflug Konkurs anmeldet. PVJets Srl wird unverzüglich ein Gerichtsverfahren gegen den Veranstalter einleiten, um die Gelder zurückzuerhalten, die dann an den Charterer zurückgegeben werden.
Haftung
Wenn aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, von PVJets Srl oder des Charterers liegen, einschließlich (aber ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden zu beeinträchtigen) Krieg, Entführung, Aufruhr und Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Eingriffe von Regierungsbehörden oder deren Beamten, Feuer, Explosionen, Requisitionen, Blockade, Embargo, Überschwemmung, Nebel, höhere Gewalt, mechanisches Versagen, Panne oder Unfall des Flugzeugs, ist der Betreiber nicht in der Lage, das Flugzeug zu fliegen oder fortzuführen, oder ist der Charterer nicht in der Lage, einen im Rahmen dieses Vertrags durchzuführenden Flug anzutreten, haften weder der Betreiber noch PVJets Srl für die Verspätung oder Nichtdurchführung eines solchen Flugs.
Die Haftung des Betreibers gegenüber dem Charterer beschränkt sich auf die Rückzahlung des charter oder des Teils der Flugstunden, der im Verhältnis zum charter nicht in Anspruch genommen wurde.
Der Charterer erklärt sich damit einverstanden, dass er nicht berechtigt ist, entgangene Einnahmen oder Gewinne oder Folgeschäden infolge eines Verstoßes oder eines angeblichen Verstoßes von PVJets Srl gegen eine seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser ACSC oder aus einem anderen Grund geltend zu machen, und lehnt hiermit jedes Recht ab, das ihm ansonsten zustehen könnte, und verzichtet darauf.
PVJets Srl haftet dem Charterer gegenüber nicht für indirekte oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch eine Verspätung oder Nichtdurchführung des Fluges mit dem Flugzeug verursacht werden.
Der Charterer bestätigt, dass ihm die Bestimmungen dieser Klausel vollständig bekannt sind und dass der charter und andere Beträge unter Berücksichtigung dieser Bestimmung berechnet wurden.
Der Veranstalter ist für die Erhebung und Abführung der entsprechenden Steuern verantwortlich. In diesem Fall wird sich PVJets Srl bemühen, einen alternativen Betreiber und ein anderes Flugzeug für die Durchführung des Fluges zu finden, und ein neues und separates ACSC muss zur Genehmigung durch den Charterer vorgelegt werden.
Haftungsausschluss
PVJets Srl haftet gegenüber dem Charterer nicht für Verspätungen oder Annullierungen der Dienstleistung, die auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und/oder Streiks jeglicher Art (einschließlich des Personals des Flugzeugbetreibers selbst), Betriebsstörungen oder andere Ursachen zurückzuführen sind, die nicht vom Flugzeugbetreiber abhängen, einschließlich Unfälle oder Ausfälle des Flugzeugmotors oder anderer damit verbundener Komponenten oder Maschinen.
Die durchgeführte Beförderung unterliegt den Bedingungen, die in den Flugunterlagen des Flugzeugbetreibers enthalten oder angegeben sind. PVJets Srl haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Charterer vor, während oder nach dem Flug entstehen.
Der Charterer und/oder die Passagiere sind verpflichtet, sich während der Sicherheitskontrollen und während der gesamten Dauer des Fluges gemäß den von den nationalen und internationalen Sicherheitsvorschriften vorgeschriebenen Standards zu verhalten. Der Betreiber behält sich das Recht vor, jeden Passagier an Bord zu nehmen oder abzulehnen, der unter dem Einfluss von illegalen Substanzen, Drogen oder in einem offensichtlichen Zustand von Trunkenheit oder Erregung steht, der die normale Durchführung von Aktivitäten ausschließen könnte. In diesem Fall ist PVJets Srl nicht verpflichtet, dem Charterer die aufgrund des Verhaltens des Charterers und / oder der Passagiere nicht erbrachte Leistung zu erstatten und behält den Gesamtbetrag des Fluges, der in dem vom Kunden unterzeichneten und bezahlten Vertrag enthalten ist.
Kündigung
Dieser Vertrag kann sofort gekündigt werden, wenn:
- der Charterer mit der Zahlung in Verzug ist;
- der Charterer gegen eine seiner sonstigen Verpflichtungen gegenüber ACSC verstößt.
Zusätzliche allgemeine Bedingungen
Alle Informationen und Mitteilungen, die im Vertrag und in der Rechnung für die Dienstleistung enthalten sind, bedürfen der Schriftform und gelten als gültig, wenn sie per E-Mail, Fax, SMS oder Whatsapp an die Kontaktdaten des Vertragspartners übermittelt oder gesendet werden. Wie zum Zeitpunkt der Buchung angegeben und auf der Rechnung vermerkt. Jede dieser Mitteilungen wird zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung an die Gegenpartei als vollständig betrachtet. Gleiches gilt im Falle der Nutzung der oben beschriebenen elektronischen Kommunikationsmittel für alle Bestätigungen, die Zustimmung zu Zahlungen per Banküberweisung, Kreditkarte(n) und jede andere Form der Haftung im Zusammenhang mit Flügen oder damit verbundenen Dienstleistungen.
Der Verkaufspreis, die Zahlungsbedingungen und andere in jedem Vertrag enthaltene Geschäftsbedingungen sind ausschließlich PVJets Srl vorbehalten und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Charterer hat nicht das Recht, Dritten irgendeinen mit PVJets Srl abgeschlossenen Vertrag zu gewähren.
Rolle von President Voyage Jets Jet und anwendbares Recht und Gerichtsstand
PVJets Srl ist ein Flugvermittler und vermittelt als solcher Lufttransporte im Namen seiner Kunden, indem er Flugzeuge von dritten Flugzeugbetreibern chartert. PVJets Srl agiert nur als Vermittler, betreibt selbst keine Flugzeuge und ist weder ein vertragliches noch ein indirektes Luftfahrtunternehmen. Es besteht kein Beförderungsvertrag zwischen PVJets Srl und dem Charterer oder den Passagieren, und PVJets Srl haftet nicht für Schäden, die diesen während oder im Zusammenhang mit der Beförderung auf dem Luftweg entstehen. In einem solchen Fall haben der Charterer oder die Passagiere nur einen Regressanspruch gegen die Flugzeugbetreiber. Sollte der Charterer vor der Unterzeichnung des ACSC die Identität des Betreibers erfahren wollen, so kann er dies bei einem Vertreter von PVJets Srl erfragen. Geltendes Recht und Gerichtsstand: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen Italiens. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dieser ACSC ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Mailand, Italien.
PVJets S.R.L.