Präambel

Dieser Flugzeugchartervertrag ("ACSC") wird zwischen President Voyage JetsSrl ("President Voyage Jets") und dem Charterer ("Charterer") geschlossen, der im ACSC-Dokument, dem diese AGB beigefügt sind, genannt ist.
Sofern nicht anders angegeben, sind die nachstehend definierten Bedingungen als allgemeine Vertragsbedingungen zu verstehen, die für alle vom Charterer bei President Voyage Jets, einem in Italien registrierten Unternehmen mit Sitz in Mailand (MI), Via Marcona n. 15 - 20129, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer IT11944520961, pec: presidentvoyage@cgn.legalmail.it.
Der Charterer, der den Vertrag unterzeichnet und/oder sich entscheidet, die von President Voyage Jets erbrachten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, akzeptiert ausdrücklich das Folgende

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integraler und wesentlicher Bestandteil der ACSC mit voller Verbindlichkeit.
President Voyage verchartert und der Charterer übernimmt das Luftfahrzeug zu den hierin enthaltenen Bedingungen
Die vorliegenden AGB gelten auch für alle über die Website President Voyage gebuchten Beförderungen.
Jede Änderung dieser Bedingungen muss zwischen President Voyage Jets und dem Charterer vereinbart und von den Parteien schriftlich bestätigt und diesem Vertrag beigefügt werden.
Sollte eine der unten aufgeführten Bedingungen für nichtig erklärt werden oder im Widerspruch zu geltendem Recht stehen, bleiben die anderen Bedingungen in jedem Fall gültig und wirksam. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie Ihren Flugdienst bei President Voyage Jets buchen.


Parteien
President Voyage Jets S.r.l.: das Dienstleistungsunternehmen, das die besten Preise auf dem Markt direkt bei den Flugzeugbetreibern sucht, um Ad-hoc-Charterdienste sowie alle vom Endkunden gewünschten Zusatzleistungen zu erbringen.
Charterer: derjenige, der den Ad-hoc-Charterflug anfordert und die damit verbundenen Dienstleistungen (auch auf www.presidentvoyage.com), gemäß den unten angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Luftverkehrsbetreiber: das Unternehmen / die Fluggesellschaft, das/die im Besitz einer gültigen Betreiberlizenz, eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses oder anderer gleichwertiger Dokumente ist und den Flug durchführt.

Definitionen
"Vertrag": bezieht sich auf den schriftlich oder durch die Nutzung der Website www.presidentvoyage.com abgeschlossenen Vertrag, der von President Voyage Jets S.r.l. gemäß Art. 52 des Gesetzesdekrets Nr. 70/2003 und die vorliegenden allgemeinen Bedingungen sowie alle anderen besonderen Bedingungen, die in der Verkaufsrechnung und/oder im Vertrag enthalten sind.
"Flugzeug": bezieht sich auf das Flugzeug (einschließlich Hubschrauber), das für jeden einzelnen Flug eingesetzt wird und bestimmte Eigenschaften aufweist, die zuvor zwischen President Voyage srl und dem Charterer vereinbart wurden.
"Verkaufspreis": bezieht sich auf den Gesamtbetrag, der in der Rechnung und im Vertrag von President Voyage Jets in Bezug auf einen Kauf angegeben ist.
"Reiseplan": bezieht sich auf den Flug und/oder eine Reihe von Flügen (einschließlich eventueller Positionierungsflüge), die die Abflugorte, die Zielorte, die Zwischenstopps und jede Flugzeit sowie die geschätzte Abflug- und Ankunftszeit enthalten. Die Reiseroute kann, auch wenn sie zuvor zwischen President Voyage Jets und dem Charterer vereinbart wurde, aus Sicherheitsgründen und technischen Erfordernissen auch in erheblichem Umfang geändert werden, ohne dass dadurch die vertragliche Verpflichtung von President Voyage Jets, das Endziel zu erreichen, beeinträchtigt wird.
"Flugzeugmietvertrag": bezieht sich kumulativ und / oder alternativ auf den Vertrag zwischen President Voyage Jets und / oder auf die Ausstellung der Rechnung an den Charterer, die den Verkauf eines Ad-hoc-Charterfluges bescheinigt, in der diese Bedingungen als allgemein bezeichnet werden und in der eventuelle Sonderbedingungen angegeben sind. Der Vertrag wird in der Regel zwischen dem Charterer und Preisdent Voyage Jets über IT- und/oder digitale Systeme abgeschlossen. Der telematische Vertrag, der "aus der Ferne" abgeschlossen wird, unterliegt den Bestimmungen der Art. 52 und ff. des Verbraucherschutzgesetzes. "Charterer": bezieht sich auf Personen, die sich für den Kauf von President Voyage Jets-Dienstleistungen entscheiden, die über die Website www.presidentvoyage.com, per Telefon, Computer oder jede andere von President Voyage Jets S.r.l. zur Verfügung gestellte und genehmigte mobile Anwendung verfügbar sind. "Passagier": bezieht sich auf die Person(en), für die der Flug und/oder zusätzliche Dienstleistungen gebucht und bezahlt wurden und die von der endgültigen Dienstleistung profitieren werden.
"Angebotsanfrage": bezieht sich auf das Verfahren, mit dem der Kunde ein Angebot mit Flugdaten anfordert. Auf diese Anfrage hin vergleicht President Voyage die von den Anbietern übermittelten Preise, um den Bedürfnissen des Charterers gerecht zu werden, und erstellt einen Kostenvoranschlag, der auch Angaben zu zusätzlichen Leistungen und Sonderwünschen des Passagiers enthält. Der im Kostenvoranschlag angegebene Preis, der Flugzeugtyp und alle im Kostenvoranschlag enthaltenen Angaben, insbesondere zu Besatzung, Treibstoff, Flughafengebühren, Zeitnischen und Genehmigungen, gelten vorbehaltlich der Überprüfung der tatsächlichen Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Bestätigung durch den Charterer.
"Besondere Bedingungen": Es wird auf alle Änderungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen verwiesen.


Reservierung von Dienstleistungen
President Voyage Jets ist ein Anbieter von Luftcharterdiensten und agiert nur als Vermittler zwischen einem Flugzeugbetreiber ("Betreiber") und dem Charterer. President Voyage Jets erbringt keine Lufttransportleistungen und übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Schäden, Tod, Verlust, Unfälle oder Verspätungen aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen von Betreibern oder Dritten oder Ereignissen höherer Gewalt im Zusammenhang mit dem ACSC. President Voyage Jets ist keine Vertragspartei der ACSC und übernimmt keine Verpflichtungen in Bezug auf diese. Der Charterer erkennt hiermit gegenüber President Voyage Jets an, dass er/sie in einem solchen Fall nur Rückgriff auf den Betreiber nehmen kann.


Vereinbarung des Charterers
Der Charterer hat alle relevanten Gesetze und Vorschriften des Abflug-, Transport- oder Ankunftsstaates sowie alle Anforderungen des Luftfrachtführers, einschließlich aller Gesetze und Vorschriften eines Landes, die für den Betrieb des Luftfahrzeugs durch den Luftfrachtführer gelten, einzuhalten und dafür zu sorgen, dass alle Passagiere und ihr Gepäck die Bedingungen aller für den/die Flug/Flüge erteilten Genehmigungen, Lizenzen und Befugnisse erfüllen, und er wird dafür sorgen, dass alle Passagiere diese Bedingungen erfüllen.
Der Charterer ist verpflichtet, die vom Zielland geforderten Mindestangaben über die Passagiere zu machen, und es liegt in der Verantwortung des Charterers sicherzustellen, dass diese Angaben korrekt sind und den im Zielland geforderten Mindestangaben über die Passagiere vollständig entsprechen. Der Charterer trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass alle Passagiere und ihr Gepäck rechtzeitig am angegebenen Check-in-Punkt des Abflughafens eintreffen, um mit dem Flug befördert zu werden.
Der Charterer stellt sicher, dass alle Passagiere im Besitz aller erforderlichen Reisepässe, Ausweispapiere, Visa und anderer Dokumente sind, die von den Abflug-, Transit- und Ankunftsstaaten verlangt werden.
Der Charterer übernimmt die volle Verantwortung für die Reinigung oder Reparatur der Flugzeugkabine, wenn während der Durchführung dieser ACSC Schäden auftreten oder wenn die Kabine aus irgendeinem Grund am Ende der ACSC nicht in demselben Zustand hinterlassen wird, in dem sie zu Beginn der ACSC vorgefunden wurde, und zwar nur dann, wenn diese Schäden oder dieser Zustand vom Charterer verursacht wurden. Der Charterer ist für alle Passagiere verantwortlich.


Verkauf des Fluges
President Voyage Jets nach dem Kauf der Dienstleistung wird das Flugzeug dem Charterer durch den Betreiber, der das Luftverkehrsbetreiberzeugnis besitzt, zur Verfügung gestellt; der Charterer verpflichtet sich, die Dienstleistung gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen zu nutzen (einschließlich aller besonderen Bedingungen, die dem Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs des Fluges bekannt sind und von ihm akzeptiert werden).
Die natürliche oder juristische Person, die die Buchung der Dienstleistung vorgenommen hat, kann dies auch im Namen von Dritten tun, die materiell davon profitieren werden, vorausgesetzt, dass sie die hier angegebenen Bedingungen akzeptiert; übernimmt die Verantwortung für die Verwaltung und Übermittlung aller Mitteilungen im Zusammenhang mit der Buchung selbst, einschließlich dieser Bedingungen, an den/die Begünstigten.
Der Käufer der Flugdienstleistung muss President Voyage stets seine E-Mail-Adresse und Telefonnummer mitteilen, oder die des tatsächlichen Nutzers der Dienstleistung, falls abweichend, um President Voyage Jets die Möglichkeit zu geben, sich im Falle von Flugunterbrechungen, wie Verspätungen oder Annullierungen, direkt an
zu wenden.


Charterpreis und Zahlung
President Voyage Jets S.r.l. stellt alle Informationen über die Zahlungssysteme für die Anmietung von Privatjets oder Zusatzleistungen im speziellen Bereich der Website www.presidentvoyage.com oder per E-Mail zur Verfügung.
Der Charterer zahlt an President Voyage Jets den Charterpreis zu dem Zeitpunkt, in der Währung, in den Beträgen und an die Adresse, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des ACSC-Dokuments und seiner eventuellen Anlagen angegeben sind.
Der Charterpreis beinhaltet alle Kosten, die direkt mit der Durchführung des Flugplans, der Wartung und dem Betrieb des Flugzeugs zusammenhängen: Flugcharter gemäß Reiseroute, Datum, Abflugzeit und Passagierzahl, sowie Catering.
Nicht im Charterpreis enthalten sind: Änderungen der Flugroute, des Datums, der Abflugzeit und/oder der Passagierzahl, Kosten für Enteisung (für Passagier- und Fährflüge), Roaming an Bord (Telefon oder Internet), zusätzliche/spezielle Verpflegungswünsche, Bodentransport, Zuschläge für Kriegsversicherungen.
Sollte es aus irgendeinem Grund zu einer Erhöhung der Kosten für Flugbenzin zwischen dem Basisdatum und dem Datum der Durchführung eines Fluges kommen, so hat der Charterer diesen Betrag auf Verlangen an President Voyage zu zahlen.
Keine Beanstandung und / oder Ausnahme in Bezug auf die Beförderungsbedingungen berechtigt den Charterer, die Zahlung des vereinbarten Betrages für den/die bei President Voyage Jets S.r.l. gebuchten Flug/e und / oder Dienstleistungen auszusetzen und / oder zu verzögern.
Der Charterer ist verpflichtet, alle Kostenpositionen in Bezug auf alle entstandenen und mit dem Flugbetrieb zusammenhängenden Ausgaben, wie im Vertrag vorgesehen, zu zahlen. Sollte es notwendig sein, die Tragflächen des Flugzeugs zu enteisen, wird ein Aufschlag auf die vereinbarten Kosten erhoben, der dem Charterer mit der Ausstellung einer regulären Rechnung über den endgültigen Aufschlag vollständig in Rechnung gestellt wird. President Voyage Jets kann eine Vorautorisierung auf der Kreditkarte des Charterers für die zusätzlichen Kosten dieser Dienstleistung verlangen. Die endgültige Entscheidung über das Enteisungsverfahren liegt in der alleinigen Verantwortung des Flugzeugbetreibers und des Flugzeugkommandanten. Für den Fall, dass der Charterer die Reiseroute ändern oder andere wichtige Änderungen vornehmen möchte (z.B. Abflugzeit, Passagierliste, Wechsel des Flughafens oder andere Flugwünsche) President Voyage Jets wird die Flugbuchung ändern, wenn dies möglich ist und der Betreiber diese Änderungen akzeptiert; in diesem Fall werden alle zusätzlichen Kosten dem Charterer in Rechnung gestellt, der den fälligen Betrag gemäß dem im Vertrag festgelegten Zeitplan an President Voyage zu zahlen hat.
Sofern vor dem Flug nichts anderes vereinbart wurde, ist die Wi-Fi-Verbindung nicht im Verkaufspreis enthalten. Jede im Flugzeug verfügbare Verbindung, die von den Passagieren oder dem Charterer genutzt wird, wird vom Charterer nach Erhalt der Rechnung bezahlt, ebenso wie jede andere vom Charterer genutzte und nicht von FPJ.C autorisierte Dienstleistung.


Befugnisse des Flugkapitäns
Der Flugkapitän ist berechtigt, jederzeit alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, einschließlich der uneingeschränkten Befugnis, Entscheidungen über die Zuladung (Passagiere, Gepäck, Fracht), die geplante Route, den Zeitplan und das endgültige Landeziel zu treffen. Weder President Voyage Jets noch der Betreiber haften für Verluste, Schäden, Kosten oder Ansprüche jeglicher Art, die sich aus einer solchen Entscheidung ergeben. Wenn die geplante Route, der Zeitplan oder der Zielort aufgrund des widerspenstigen Verhaltens eines Passagiers geändert werden muss, haftet der Charterer für den gesamten Flugpreis in voller Höhe, zuzüglich aller zusätzlichen Kosten, die durch die Umleitung verursacht werden. Wenn der Kapitän aus Gründen der Sicherheit des Flugzeugs und der Passagiere an einem nicht in der ACSC genannten Ort gelandet ist und vernünftigerweise erwartet werden kann, dass der Kapitän den Flug nicht innerhalb kurzer Zeit nach dieser Landung fortsetzen kann, gilt die ACSC als abgeschlossen und der Preis als ordnungsgemäß verdient. Der Transport (auf dem Land-, See- oder Luftweg) zum endgültigen Bestimmungsort liegt in der alleinigen Verantwortung des Charterers. Der Charterer hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung und der Betreiber hat keine weiteren Verpflichtungen oder Haftungen in Bezug auf die ACSC.


Luftfahrzeug und Besatzung
Der Luftfahrzeugbetreiber ist dafür verantwortlich, dass das Luftfahrzeug für den planmäßigen Abflug des Fluges zur Verfügung steht, indem er in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften des Staates, in dem das Luftfahrzeug registriert ist, in angemessener Weise für Dienstleistungen, Ausrüstung, Kraftstoff und Lufttüchtigkeit sorgt. Das Luftfahrzeug wird vom Luftfahrzeugbetreiber auf der Grundlage der geltenden Gesetze und Vorschriften vor dem Start und der Landung verwaltet.
Der Luftfahrzeugbetreiber verpflichtet sich, in Übereinstimmung mit seinen allgemeinen betrieblichen Erfordernissen:
- das Luftfahrzeug und das Betriebspersonal, einschließlich der Kabinenbesatzung, zu der im Vertrag angegebenen Abflugzeit zur Verfügung zu stellen;
- Betriebspersonal zur Verfügung zu stellen, um die Fluggäste am Eingang des Abflugflughafens, des FBO oder an dem vereinbarten Ort zu empfangen;
- Betriebspersonal zur Verfügung zu stellen, um den Kunden/Passagieren am Zielflughafen behilflich zu sein.


President Voyage Jets verpflichtet sich:
- auf jede Anfrage des Kunden bezüglich der Art und Weise der Nutzung der gekauften Dienstleistung zu reagieren;
- den Charterer/Nutzer unverzüglich über jede Verzögerung in der Flugplanung zu informieren, aus welchem Grund auch immer.
Der Kommandant des Flugzeugs muss sich um alles kümmern, was mit der Vorbereitung des Flugzeugs zu tun hat: ob der Flug durchgeführt werden kann und/oder ob der Flug fortgesetzt werden kann, sobald er begonnen hat. Mit der Unterzeichnung des von President Voyage Jets zugesandten Vertrags akzeptiert der Charterer endgültig und unwiderruflich jede Entscheidung des Flugkapitäns in Bezug auf den Betrieb des Flugzeugs, einschließlich jeder anderen Abweichung von der Reiseroute oder Änderung des Landeplatzes. In diesem Fall kann der Kunde keine Kosten oder Rückerstattung von President Voyage Jets verlangen.
Das gesamte Bodenpersonal und die Flugbegleiter, einschließlich der Kabinenbesatzung, sind nur befugt, Befehle des Flugzeugbetreibers und/oder des Kommandanten oder der zuständigen Behörden entgegenzunehmen.
Auf allen Flügen ist das Rauchen gemäß der geltenden Rechtsordnung nicht gestattet. Wenn der Charterer im Inneren des Flugzeugs raucht (unabhängig von der Art: Zigaretten oder Zigarren und / oder elektronische Zigaretten), trägt der Charterer alle notwendigen Reinigungskosten, die von der Fluggesellschaft festgelegt werden, zusätzlich und zusätzlich zu den von der Fluggesellschaft vorgesehenen Strafen.


Flugzeiten, Verladung und Einschiffung
Der Charterer ist dafür verantwortlich, dass die Passagiere und ihr Gepäck rechtzeitig am angegebenen Abfertigungsort am Abflughafen eintreffen, um mit einem Flug befördert zu werden. Für den Fall, dass ein Passagier des Charterers nicht rechtzeitig eintrifft, um mit dem Flug befördert zu werden, ist President Voyage Jets nicht verpflichtet, alternative Vorkehrungen für einen solchen Passagier zu treffen.
Für den Fall, dass ein Passagier nicht rechtzeitig zum Einsteigen eintrifft, sind die Fluggesellschaft und President Voyage nicht für den/die Passagier(e) oder den Charterer verantwortlich. Die Fluggesellschaft ist nicht verpflichtet, den Flug in einer anderen als der im vereinbarten Flugplan vorgesehenen Weise durchzuführen. Der Charterer ist für alle zusätzlichen Kosten verantwortlich und muss den Betrag an President Voyage Jets zahlen, der notwendig ist, um alle anwendbaren Gebühren und Ausgaben zu decken, die dem Luftfahrtunternehmen durch die Änderung der Route oder des Flugplans entstehen. Wenn es nicht möglich ist, die Zeit und/oder den Zielort zu ändern, muss der Charterer den Flug trotzdem bezahlen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Falls einem Passagier des Charterers die Einreise zu einem Zielflughafen verweigert wird, muss der Charterer die Fluggesellschaft, ihre Angestellten, leitenden Angestellten und / oder Vertreter für entstandene Kosten oder Ausgaben jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Steuern, Strafen oder andere Ausgaben, die der Fluggesellschaft oder President Voyage Jets von der Einwanderungspolizei in Rechnung gestellt werden) entschädigen und schadlos halten, und darüber hinaus alle Kosten oder Ausgaben, die für Transportvereinbarungen dieses Passagiers / dieser Passagiere bis zum Abflugland entstehen.


Reisedokumente
Der Charterer ist verantwortlich für die Beschaffung aller erforderlichen Reisedokumente und Visa und für die Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen, Anordnungen, Anforderungen und Reisebestimmungen der Länder, aus denen, in oder durch die der Kunde fliegt.
President Voyage Jets haftet nicht für die Folgen, die sich daraus ergeben, dass der Kunde es versäumt, solche Dokumente oder Visa zu beschaffen oder solche Gesetze, Verordnungen, Anordnungen, Forderungen, Anforderungen, Regeln oder Anweisungen zu befolgen.
Oder (alternativa; ndr)
Der Charterer muss alle für die Beförderung und den Flug erforderlichen Dokumente (einschließlich der an Bord mitgeführten Haustiere) beschaffen und bereitstellen, wie sie durch nationale und internationale Gesetze festgelegt und vorgeschrieben sind. Alle Passagiere, die sich an Bord des Fluges befinden, müssen President Voyage Jets stets ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis in Italien oder in der EU, nur wenn er für die Ausreise gültig ist, oder Reisepass für Flüge außerhalb der EU) sowie alle Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung stellen, die für das Ausfüllen der Unterlagen zum Zeitpunkt der Reservierung erforderlich sind. Es liegt in der Verantwortung des Charterers, alle von den Regierungs- oder Flughafenbehörden geforderten Formulare, Selbstbestätigungen, QR-Codes auszufüllen und diese Unterlagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Flug an President Voyage Jets zu übermitteln. Das Fehlen eines oder mehrerer der oben beschriebenen Formulare oder Dokumente macht die Durchführung des Fluges unmöglich und wird als Stornierung durch den Charterer mit einer Gebühr in Höhe von 100 % des im Vertrag und auf der Rechnung ausgewiesenen Preises betrachtet. Die straf- und zivilrechtliche Haftung für die Ungenauigkeit oder Unwahrhaftigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen verbleibt beim Charterer und / oder den Passagieren, wobei President Voyage Jets von jeglicher Haftung befreit ist, die diese Unterlagen lediglich an den Betreiber oder andere zuständige Stellen weiterleitet.


Gefährliche Güter
Es ist nicht gestattet, Gegenstände als Gepäck oder anderweitig an Bord des Flugzeugs zu bringen, die nicht in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen oder IATA/ICAO-Vorschriften transportiert werden können, die nach Ansicht von President Voyage Jets gefährlich oder anstößig sind, die von einem Staat oder Land, über das der Flug durchgeführt werden soll, verboten sind, die für den Lufttransport nicht geeignet sind.


Verspätung und Annullierung
Ist der Charterer aus einem vom Charterer zu vertretenden Grund (verspätete Ankunft, fehlende Passagiere, Fracht, Dokumente, Visa) nicht bereit, den Flug gemäß der in der ACSC angegebenen Reiseroute anzutreten, schuldet der Charterer dem Veranstalter eine Standgebühr von 350 Euro pro Stunde für jede angefangene Stunde der Verspätung.
Darüber hinaus wird die neue Abflugzeit (Startzeit) und/oder die neue Ankunftszeit am Zielort (Landezeit) von der Flugsicherung des betreffenden Flughafens neu zugewiesen, und der Veranstalter haftet nicht für Verspätungen oder Schäden, die durch eine solche mögliche Verspätung verursacht werden, die sich bis zum nächsten Tag oder bis zum nächsten Öffnungstag des Flughafens erstrecken kann.
Die Stornogebühren sind in der ACSC aufgeführt und sind im Falle einer Stornierung des Charters durch den Charterer nicht verhandelbar.
Wird ein Flug durch den Charterer storniert, muss er sofort President Voyage alle fälligen und noch nicht bezahlten Beträge zahlen. Der Charterer verpflichtet sich, President Voyage von jeglichen Verlusten, Schäden, Kosten, Ausgaben, Forderungen oder Haftungen freizustellen, die dem Betreiber infolge der Stornierung entstehen und die er von President Voyage Jets verlangt.
Jede Vereinbarung kann mit einer schriftlichen Mitteilung von President Voyage gekündigt werden, wenn der Charterer die Zahlung der fälligen Beträge nicht innerhalb der festgesetzten Frist vornimmt.
President Voyage Jets behält sich in Absprache mit dem Flugveranstalter das unanfechtbare Recht vor, den Flug zu stornieren und/oder die Durchführung in folgenden Fällen zu verweigern:
a) der Charterer steht offensichtlich unter dem Einfluss von psychotropen und/oder alkoholischen Substanzen, die seine Fähigkeit zur Selbstkontrolle erheblich beeinträchtigen;
b) der Charterer wird im Besitz von Waffen jeglicher Art angetroffen, die er sich weigert, der Besatzung anzuvertrauen, und/oder anderen Gegenständen, die nach dem alleinigen Ermessen des Flugbetreibers eine Gefahr für die Sicherheit der Besatzung darstellen können, wenn sie benutzt werden.
c) der Charterer sich weigert, die Anweisungen der Besatzung für den Start zu befolgen.
d) in allen anderen Fällen, in denen der Betreiber und / oder das mit ihm verbundene Personal aufgrund konkreter und dokumentierbarer Elemente Grund zu der Annahme haben, dass der Kunde während des Fluges Schäden an Sachen und Personen verursachen kann.


Rückerstattung
Der Charterer verpflichtet sich, President Voyage Jets im Falle eines zufälligen und/oder böswilligen Schadens am Flugzeug zu entschädigen, und zwar gegen Vorlage der Steuerrechnung. In diesem Fall ermächtigt der Charterer President Voyage Jets, den auf der Kreditkarte gesperrten Betrag einzubehalten, und zwar in Höhe des bereits vorautorisierten Betrages (€ 1.500,00); es versteht sich, dass President Voyage Jets im Falle eines wesentlich höheren Schadens von nun an berechtigt ist, einen Betrag in Höhe von mindestens € 15.000,00 einzubehalten.


Leerlaufbedingungen
Diese Flüge werden ausschließlich zu den besonderen Bedingungen von Leerlauf-/Sonderverfügbarkeitsflügen angeboten. Daher kann President Voyage Jets keine Garantie für Leerflüge / Special Availability Flights übernehmen oder einen Alternativflug gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen organisieren. Empty Leg / Special Availability Flights zeichnen sich dadurch aus, dass sie von President Voyage Jets in Abhängigkeit von einem bereits bestätigten Masterflight, zu einem reduzierten Preis und nur an ausgewählte Charterer sehr kurzfristig angeboten werden. Ein Empty Leg Deal ist im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jede Flugbuchung, für die ein niedrigerer Preis gewährt wird, wenn der Charterer auf einem bereits leeren Sektor oder einer ähnlichen Strecke reist, für die die normale Neupositionierung des Flugzeugs reduziert ist. Sollten nach der Buchung eines Leerfluges Änderungen im Flugplan des Hauptchartervertrages
dazu führen, dass der Leerflug nicht mehr verfügbar ist, werden dem Charterer des Leerfluges alternative Arrangements mit gegebenenfalls geänderten Preisen angeboten. Der Charterer eines Leerfluges, der nicht verfügbar ist, ist nicht verpflichtet, die alternativen Arrangements anzunehmen, und wenn solche alternativen Arrangements nicht innerhalb der mitgeteilten Gültigkeitsdauer für die Annahme angenommen werden, wird der Luftfrachtführer eine vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren und Entgelte, sofern vorhanden, anbieten. Der/die angegebene(n) Preis(e) für Empty-Leg-Charter beinhalten keine Verpflegungsleistungen außer Bar-/Kabinensnacks oder andere Dienstleistungen wie Enteisung oder WIFI-Kosten, die nach dem Flug zu den Kosten in Rechnung gestellt werden.
Höhere Gewalt
President Voyage Jets ist nicht für seine Verpflichtungen verantwortlich, wenn die Erfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt verhindert oder verzögert wird. Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen unter anderem: meteorologische Bedingungen, wie z.B. minimale Sichtweiten, Verspätungen durch die Flugsicherung, Schließung von Flughäfen, technisches Versagen, Krieg, gesetzliche Beschränkungen, usw.


Versicherung
Haftungssummen: Kombiniertes Einzellimit für alle Personen- und Sachschäden. Versicherungssumme: EUR 30.000.000,00, je Ereignis innerhalb eines Versicherungsjahres kumuliert. Geografischer Geltungsbereich: Die ganze Welt. Darüber hinaus verfügt der Veranstalter, der diese Reise durchführt, über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 80.000.000 EUR.
Finanzieller Schutz: Sobald der Charterer den ACSC-Preis an President VoyageJets gezahlt hat, wird das Geld auf dem Bankkonto President Voyage Jets bis 72 Stunden vor dem Flug aufbewahrt. President Voyage President VoyageJets garantiert die vollständige Rückerstattung der Gelder des Charterers während dieser Zeit, falls President Voyage Jets seine Aktivitäten einstellt oder Konkurs anmeldet. 72 Stunden vor dem Abflug überweist President Voyage Jets die Gelder an den Betreiber, und es kann keine Garantie für den finanziellen Schutz gegeben werden, falls der Betreiber seine Tätigkeit einstellt oder vor dem Abflug Konkurs anmeldet. President Voyage wird unverzüglich eine Klage gegen den Betreiber einreichen, um die Gelder zurückzuerhalten, die dann an den Charterer zurückgegeben werden.

Haftung
Wenn aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, President Voyage Jets bzw. des Charterers liegen, einschließlich (aber ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken) Krieg, Entführung, Aufruhr und Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Eingriffe von Regierungsbehörden oder deren Beamten, Feuer, Explosionen, Requisitionen, Blockade, Embargo, Überschwemmung, Nebel, höhere Gewalt, mechanisches Versagen, Panne oder Unfall des Luftfahrzeugs, ist der Betreiber nicht in der Lage, das Luftfahrzeug zu fliegen oder weiter zu fliegen, oder ist der Charterer nicht in der Lage, einen der im Rahmen dieses Vertrags durchzuführenden Flüge anzutreten, haften weder der Betreiber noch President Voyage Jets für die Verspätung oder Nichtdurchführung eines solchen Fluges. Die Haftung des Veranstalters gegenüber dem Charterer beschränkt sich auf die Rückzahlung des Charterpreises oder des Teils der Flugstunden, der im Verhältnis zum Charterpreis nicht in Anspruch genommen wurde.
Der Charterer erklärt sich damit einverstanden, dass er nicht berechtigt ist, entgangene Einnahmen oder Gewinne oder Folgeschäden infolge eines Verstoßes oder eines angeblichen Verstoßes von Presidet Voyage Jets gegen eine seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser ACSC oder aus einem anderen Grund geltend zu machen, und lehnt hiermit jedes Recht ab, das ihm andernfalls zustehen könnte, und verzichtet darauf. President Voyage Presidet Voyage Jets haftet dem Charterer gegenüber nicht für indirekte oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch eine Verspätung oder ein Versäumnis bei der Durchführung des Fluges mit dem Flugzeug verursacht werden.
Der Charterer bestätigt, dass ihm die Bestimmungen dieser Klausel in vollem Umfang bekannt sind und dass der Charterpreis und andere Beträge unter Berücksichtigung dieser Bestimmung berechnet wurden. Der Veranstalter ist für die Erhebung und Abführung der entsprechenden Steuern verantwortlich. In diesem Fall wird President Voyage Jets sich bemühen, einen alternativen Betreiber und ein anderes Flugzeug für die Durchführung des Fluges zu finden, und eine neue und separate ACSC wird zur Genehmigung durch den Charterer vorgelegt.


Haftungsausschluss
President Voyage Jets haftet gegenüber dem Charterer nicht für Verspätungen oder Annullierungen der Dienstleistung, die auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und/oder Streiks jeglicher Art (einschließlich des Personals des Flugzeugbetreibers selbst), Betriebsstörungen oder andere Ursachen zurückzuführen sind, die nicht vom Flugzeugbetreiber abhängen, einschließlich Unfälle oder Ausfälle des Flugzeugmotors oder anderer damit verbundener Komponenten oder Maschinen.
Die durchgeführte Beförderung unterliegt den Bedingungen, die in den Flugunterlagen des Flugzeugbetreibers enthalten oder angegeben sind. President Voyage Jets haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Charterer vor, während oder nach dem Flug entstehen.
Der Charterer und / oder die Passagiere müssen sich während der Sicherheitskontrollen und während der gesamten Dauer des Fluges in Übereinstimmung mit den durch die nationalen und internationalen Sicherheitsvorschriften auferlegten Standards verhalten. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Passagiere an Bord zu nehmen oder abzulehnen, die unter dem Einfluss von illegalen Substanzen, Drogen oder in einem offensichtlichen Zustand von Trunkenheit oder Erregung stehen, der die normale Durchführung von Aktivitäten ausschließen könnte. In diesem Fall ist President Voyage Jets nicht verpflichtet, dem Charterer die aufgrund des Verhaltens des Charterers und/oder der Passagiere nicht erbrachte Leistung zu erstatten und behält den Gesamtbetrag des Fluges, der in dem vom Kunden unterzeichneten und bezahlten Vertrag enthalten ist, ein.
Kündigung
Dieser Vertrag kann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn:
- der Charterer mit der Zahlung in Verzug gerät;
- der Charterer gegen eine seiner sonstigen Verpflichtungen gegenüber ACSC verstößt.


Zusätzliche allgemeine Bedingungen
Alle Informationen und Mitteilungen, die im Vertrag und in der Rechnung für die Dienstleistung enthalten sind, bedürfen der Schriftform und gelten als gültig, wenn sie per E-Mail, Fax, SMS oder Whatsapp an die Kontaktdaten des Vertragspartners übermittelt oder gesendet werden. Wie zum Zeitpunkt der Buchung angegeben und auf der Rechnung vermerkt. Jede dieser Mitteilungen wird zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung an die Gegenpartei als vollständig betrachtet. Gleiches gilt im Falle der Nutzung der oben beschriebenen elektronischen Kommunikationsmittel für alle Bestätigungen, die Zustimmung zu Zahlungen per Banküberweisung, Kreditkarte(n) und jede andere Form der Haftung im Zusammenhang mit Flügen oder damit verbundenen Dienstleistungen.
Der Verkaufspreis, die Zahlungsbedingungen und andere in jeder Vereinbarung enthaltene Geschäftsbedingungen sind ausschließlich President Voyage Jets vorbehalten und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Charterer hat kein Recht, Dritten irgendeine mit President Voyage Jets vereinbarte Vereinbarung zu gewähren.


Rolle von President Voyage JetsJet und geltendes Recht und Gerichtsstand
President Voyage Jets Jet ist ein Flugvermittler und vermittelt als solcher im Namen seiner Kunden Lufttransporte durch das Chartern von Flugzeugen von dritten Flugzeugbetreibern. President Voyage Jets Jet agiert nur als Vermittler, betreibt selbst keine Flugzeuge und ist weder ein vertragliches noch ein indirektes Luftfahrtunternehmen. Es besteht kein Beförderungsvertrag zwischen President Voyage und dem Charterer oder den Fluggästen, und President Voyage haftet nicht für Schäden, die diese während oder im Zusammenhang mit der Beförderung auf dem Luftweg erleiden. In einem solchen Fall haben der Charterer oder die Passagiere nur Rückgriff auf die Flugzeugbetreiber. Sollte der Charterer vor der Unterzeichnung der ACSC die Identität des Betreibers erfahren wollen, wenden Sie sich bitte an den Vertreter von President Voyage Jets. Geltendes Recht und Gerichtsstand: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen Italiens. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dieser ACSC ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Mailand, Italien.

PVJets S.R.L.

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